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Aus: Ausgabe vom 02.11.2011, Seite 5 / Inland

Schwarzarbeiter sind unfallversichert

Darmstadt. Ein Arbeitsunfall ist einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts zufolge auch bei Schwarzarbeit zu entschädigen. Abhängig Beschäftigte seien gesetzlich unfallversichert, auch wenn sie illegal tätig gewesen seien, teilte das Gericht am Dienstag in Darmstadt mit. Es entschied zugunsten eines in Frankfurt lebenden Serben, der auf einer Baustelle einen Stromschlag und so schwere Verbrennungen erlitt, daß Gliedmaßen amputiert werden mußten. Die Berufsgenossenschaft hatte eine Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt, da kein Beschäftigungsverhältnis nachgewiesen werden könne. Revision wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen L 9 U 46/10). (dapd/jW)

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