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Aus: Ausgabe vom 19.11.2011, Seite 16 / Aktion

Gegen die Pressefreiheit

Nächste Runden des juristischen Feldzuges gegen jW
Die Justizkampagne gegen die Pressefreiheit und jW geht weiter. Am kommenden Mittwoch finden zwei Gerichtstermine statt. Zum einen ist die Publizistin Inge Viett einer Straftat nach Paragraph 140 des Strafgesetzbuches (Belohnung und Billigung von Straftaten) angeklagt, weil sie sich in ihrem Diskussionsbeitrag auf der diesjährigen Rosa-Luxemburg-Konferenz energisch für Kampf gegen deutsche Kriege ausgesprochen hat (Amtsgericht Tiergarten, 9 Uhr, Raum B 136, Wilsnacker Straße 4). Das Delikt ist mit bis zu drei Jahren Haft bedroht. Zum anderen findet eine Berufungsverhandlung gegen den stellvertretenden Vorsitzenden der Partei Die Linke in Nordrhein-Westfalen, Thies Gleiss, statt weil er in einem Beitrag für jW konstatierte, daß SPD und Bündnis90/Die Grünen »Mördersoldaten« nach Afghanistan entsandt haben (Landgericht Berlin, 12 Uhr, Raum 1/501, Turmstraße 91). Vor dem Gebäude in der Wilsnacker Straße 4 findet am 23. November um 8.30 Uhr eine Kundgebung statt: »Solidarität mit Inge Viett und Thies Gleiss«. Zur Illustration des Vorwurfs in diesem Fall sei hier ein Bundeswehrsoldat aus dem Spiegel 44/201 zitiert: »›Da hinten in den Bergen liegt das größte Schmutzdorf in dieser ganzen verkackten Provinz‹, sagte Sommerkorn, ›da würde ich gern mal einen wegmachen.‹«

Die Verbreitung solcher Mordphantasien ist offenbar nicht strafwürdig, wohl aber der Abdruck des Diskus­sionsbeitrages von Inge Viett zur diesjährigen Rosa-Luxemburg-Konferenz. Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen jW-Chefredakteur Arnold Schölzel mit einem Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Presserecht belegt, gegen den er Widerspruch einlegte. Am 2.November sprach ihn das Amtsgericht Tiergarten in Berlin auf Kosten der Landeskasse frei. Am Montag teilte das Gericht mit, daß die Staatsanwaltschaft dagegen Berufung eingelegt hat.


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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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