Aus: Ausgabe vom 08.12.2011, Seite 5 / Inland
Karlsruhe billigt Schnüffelei
Karlsruhe. Die seit 2008 geltende Neuregelung bei der Telefonüberwachung mutmaßlicher Straftäter ist nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Das haben die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzbeschluß entschieden. Sie verwarfen damit mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz. Rechtmäßig soll demnach auch das ausspähen bestimmter Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Journalisten oder Steuerberater sein. Bei einem umfassenderen Überwachungsverbot könnten schwere Straftaten womöglich nicht mehr wirksam verfolgt werden, hieß es zur Begründung.
Damit scheiterten 22 Kläger, darunter Journalisten und Ärzte, die unter anderem einen absoluten Schutz vor Telefonüberwachungen für ihre Berufsgruppen eingefordert hatten. Das Gericht billigte dies aber nur Strafverteidigern, Anwälten, Priestern oder Parlamentariern zu.
(AFP/jW)
Damit scheiterten 22 Kläger, darunter Journalisten und Ärzte, die unter anderem einen absoluten Schutz vor Telefonüberwachungen für ihre Berufsgruppen eingefordert hatten. Das Gericht billigte dies aber nur Strafverteidigern, Anwälten, Priestern oder Parlamentariern zu.
(AFP/jW)
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