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Aus: Ausgabe vom 08.12.2011, Seite 2 / Inland

Bahn muß Bundesamt informieren

Leipzig. Das Eisenbahnbundesamt darf von der Deutschen Bahn AG umfassende Informationen über die Verwendung öffentlicher Gelder anfordern. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Konkret ging es um die Weiterleitung von 3,2 Milliarden Euro im Jahr 2006 von der Bahn an ihre Tochter DB Netz AG. Der Bahn, die die Auskünfte verweigert hatte, ist es laut Gesetz verboten, öffentliche Gelder zugunsten des Infrastruktur- oder des Verkehrsbereichs auf den jeweils anderen Bereich zu übertragen.

(AFP/jW)