Aus: Ausgabe vom 24.01.2012, Seite 4 / Inland
BGH bestätigt Urteil gegen Neonazi
Karlsruhe. Die Verurteilung eines Mannes wegen Mordes an einem Iraker in Leipzig ist rechtskräftig. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Montag ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Leipzig. Der 32jährige muß nun für 13 Jahre in Haft. Anschließend kommt er in Sicherheitsverwahrung. Der Verurteilte hatte im Oktober 2010 den 19jährigen Kamel K. in der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofes erstochen. Das Motiv war nach Auffassung des Leipziger Gerichts Ausländerfeindlichkeit. Da er zum Tatzeitpunkt stark betrunken gewesen war, schätzen ihn die Leipziger Richter seinerzeit als vermindert schuldfähig ein. Das Gericht berücksichtigte dies bei der Bemessung des Strafmaßes, ordnete aber mit Blick auf die Vorstrafen des Mannes eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Daran hatten die Karlsruher Richter nichts auszusetzen. Die gegen das Urteil eingelegte Revision sei unbegründet. (AFP/jW)
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