Aus: Ausgabe vom 04.05.2012, Seite 15 / Feminismus
Keine Immunität für Strauss-Kahn
New York. Das Strafverfahren gegen Dominique Strauss-Kahn wegen Vergewaltigungsvorwürfen wurde eingestellt, zivilrechtlich kann der ehemalige IWF-Chef nun aber doch noch belangt werden. Ein Richter in New York entschied am Dienstag, der 63jährige könne keine diplomatische Immunität geltend machen.
Die 33jährige Nafissatou Diallo bestand auch nach der Einstellung des Strafverfahrens wegen Zweifeln an ihrer Glaubwürdigkeit immer darauf, bei der Schilderung des Hergangs der Vorfälle im Mai 2011 die Wahrheit gesagt zu haben. Strauss-Kahn hatte im ersten Prozeß keine diplomatische Immunität für sich beansprucht. Seine Anwälte erklärten allerdings, daß die Zivilklage, die drei Monate später eingereicht wurde, unzulässig sei – mit Verweis auf Strauss-Kahns Immunität und eine UN-Konvention aus dem Jahre 1947. Richter Douglas McKeon betonte nun, Strauss-Kahn könne »nicht erst auf seine Immunität verzichten im Bestreben, seinen Namen reinzuwaschen, und sich jetzt darauf berufen und damit Frau Diallo die Möglichkeit nehmen, sich ihrerseits zu rehabilitieren«. (dapd/jW)
Die 33jährige Nafissatou Diallo bestand auch nach der Einstellung des Strafverfahrens wegen Zweifeln an ihrer Glaubwürdigkeit immer darauf, bei der Schilderung des Hergangs der Vorfälle im Mai 2011 die Wahrheit gesagt zu haben. Strauss-Kahn hatte im ersten Prozeß keine diplomatische Immunität für sich beansprucht. Seine Anwälte erklärten allerdings, daß die Zivilklage, die drei Monate später eingereicht wurde, unzulässig sei – mit Verweis auf Strauss-Kahns Immunität und eine UN-Konvention aus dem Jahre 1947. Richter Douglas McKeon betonte nun, Strauss-Kahn könne »nicht erst auf seine Immunität verzichten im Bestreben, seinen Namen reinzuwaschen, und sich jetzt darauf berufen und damit Frau Diallo die Möglichkeit nehmen, sich ihrerseits zu rehabilitieren«. (dapd/jW)
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