Aus: Ausgabe vom 29.06.2012, Seite 2 / Inland
Gericht für elektronische Gesundheitskarte
Düsseldorf/Solingen. Krankenversicherte können sich von der Ausstellung der neuen elektronischen Gesundheitskarte nicht befreien lassen. Das entschied das Sozialgericht Düsseldorf am Donnerstag und wies in einem bundesweit ersten Verfahren die Klage eines Wuppertaler Versicherten ab. Der 32 Jahre alte Mann wollte von der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte befreit werden, weil er darin einen Verstoß gegen das Recht zur informationellen Selbstbestimmung sieht.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
Mehr aus: Inland
-
Erfolgreiche Klage
vom 29.06.2012 -
»Das ist doch ein perverses System!«
vom 29.06.2012 -
Pumpen für die Asse
vom 29.06.2012 -
Demonstration für das Streikrecht
vom 29.06.2012 -
Gericht: Lebensmittelgutscheine reichen
vom 29.06.2012 -
Prekär für alle
vom 29.06.2012 -
»Wie eng war Gröger mit dem Auktionshaus verbandelt?«
vom 29.06.2012