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Aus: Ausgabe vom 13.07.2012, Seite 2 / Inland

Revision gegen ­Becker-Urteil

Stuttgart. Das Urteil im Prozeß gegen das frühere RAF-Mitglied Verena Becker wird nun auch von der Nebenklage angefochten. Nach der Verteidigung habe auch die Nebenklage um Michael Buback Revision eingelegt, sagte der Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart, Matthias Merz, am Donnerstag. Das Urteil im jüngsten RAF-Prozeß um das 35 Jahre zurückliegende Buback-Attentat muß damit vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Becker war am vergangenen Freitag wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. (dapd/jW)