75 Ausgaben junge Welt für 75 €
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Aus: Ausgabe vom 04.08.2012, Seite 16 / Aktion

Geschenkt!

Um die ökonomische Lage der jungen Welt zu ­stabilisieren, kann man Abos verschenken. Oder ein Haus
Haus kaufen? Besetzen? Verschenken? – In der Stillen Stra&
Haus kaufen? Besetzen? Verschenken? – In der Stillen Straße in Berlin-Pankow wehren sich Rentner gegen Schließung ihres Klubs
Es ist schon erstaunlich: Laut Deutsche Post sind unter den Abonnenten der Tageszeitung junge Welt erstaunlich viele Eigenheimbewohner. Nach unserer Erfahrung ist aber auch der Anteil an Hausbesetzern (bzw. an ehemaligen Hausbesetzern) bei der jungen Welt höher als bei jeder anderen überregionalen deutschen Tageszeitung. Ob das was miteinander zu tun hat? Wie dem auch sei, in keinem Haus, in keiner Wohnung sollte die junge Welt fehlen. Wo es einen Internetanschluß gibt, in der digitalen, und wo es einen Briefkasten gibt, in gedruckter Version. Beides zusammen ist von Vorteil: Da muß man sich nicht streiten, wer die Zeitung zuerst lesen darf. Und Infos von Papier und Netz kann man sich per Zuruf über den Frühstückstisch austauschen. Mit unserem Aktionsabo dürfen Sie das ausprobieren: Sie zahlen 55 Euro und bekommen drei Monate lang die junge Welt in den Briefkasten und gleichzeitig den freien Zugang im Netz. Dieses Aktionsabo eignet sich bestens als Geschenk, kann aber nur im Rahmen dieser Sommeraktion bestellt werden.

Apropos Geschenk: Die in der Schweiz erscheinende WOZ (Wochenzeitung) inserierte in ihrem eigenen Blatt vor drei Jahren folgendes: »Die WOZ sucht neue Büroräumlichkeiten. Früher hätten wir einfach ein Haus besetzt. Heute fragen wir ganz höflich, ob Sie uns vielleicht eins schenken.« Eine prima Idee. Der Ruf der WOZ wurde zwar nicht erhört, Zürich ist wohl ein zu teures Pflaster. Weil Berlin auch nicht billig ist, rechnen wir erst gar nicht mit dem geschenkten Haus. Das mit der Ökonomie müssen wir sowieso vor allem mit neuen Abonnements hinbekommen.

Aktionsbüro

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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