Aus: Ausgabe vom 07.09.2012, Seite 4 / Inland
Beschneidung: Keine Landesregelungen
Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen wird es vorerst keine Straffreiheit für Ärzte geben, die Beschneidungen durchführen. »Eine entsprechende Regelung kommt für uns nicht in Betracht«, sagte ein Sprecher des Justizministeriums am Donnerstag. Auch Bayern und Mecklenburg-Vorpommern sehen keinen Anlaß für eine Landesregelung im Umgang mit der religiösen Beschneidung. In dieser Angelegenheit sei der Bund gefordert, für Rechtssicherheit zu sorgen, erklärte der Sprecher des bayerischen Justizministeriums, Wilfried Krames, am Donnerstag. Derweil will sich Thüringen in der Diskussion über das Beschneidungsverbot noch nicht eindeutig positionieren. »Wir finden den Berliner Standpunkt interessant, prüfen aber derzeit noch das weitere Vorgehen«, sagte ein Sprecher des thüringischen Justizministeriums am Donnerstag in Erfurt. Der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hatte am Mittwoch eine Übergangsregelung vorgestellt, mit der in dem Bundesland die religiöse Beschneidung unter strengen Voraussetzungen wieder straffrei ist.
Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen.
(dapd/jW)
Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen.
(dapd/jW)
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