Aus: Ausgabe vom 22.09.2012, Seite 5 / Inland
Kompromiß zum Betreuungsgeld
Berlin. CDU und CSU haben sich weitgehend auf einen Kompromiß zum Betreuungsgeld geeinigt. Eltern von ein- und zweijährigen Kindern sollten zwischen einer Barzahlung und einem Beitrag zur Altervorsorge wählen können, wenn sie keine staatlich geförderte Betreuungseinrichtung in Anspruch nehmen, hieß es am Freitag aus Unionskreisen. Dies sei bei einem Spitzentreffen am Morgen zwischen Familienministerin Kristina Schröder, Fraktionschef Volker Kauder, CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt und Experten aus der Unionsfraktion besprochen worden.
Wer das Betreuungsgeld zur Altersvorsorge verwende, solle einen Zuschuß »von bis zu 30 Euro zusätzlich erhalten«, hieß es. Gekoppelt werden soll es an verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen der Kinder. Zudem gebe es eine Härtefallregel, nach der Eltern das Geld auch erhalten könnten, wenn sie ihr Kind bis zu 20 Stunden in eine staatlich geförderte Betreuungseinrichtung geben. Der Bundestag soll am 18. Oktober über das Gesetz abstimmen.
(Reuters/jW)
Wer das Betreuungsgeld zur Altersvorsorge verwende, solle einen Zuschuß »von bis zu 30 Euro zusätzlich erhalten«, hieß es. Gekoppelt werden soll es an verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen der Kinder. Zudem gebe es eine Härtefallregel, nach der Eltern das Geld auch erhalten könnten, wenn sie ihr Kind bis zu 20 Stunden in eine staatlich geförderte Betreuungseinrichtung geben. Der Bundestag soll am 18. Oktober über das Gesetz abstimmen.
(Reuters/jW)
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