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Aus: Ausgabe vom 29.09.2012, Seite 16 / Aktion

junge Welt 100 Plätze besser als die taz

Von Dietmar Koschmieder
Soviel Qualitätsjournalismus muß sein: Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat vergangene Woche auf einer Veranstaltung im Rahmen der in Köln stattfindenden Fachmesse Photokina die Tageszeitung junge Welt als die sorgfältigste von 122 getesteten regionalen und überregionalen Tageszeitungen ausgezeichnet. Geprüft wurde, ob die Zeitungsredaktionen abgedruckte Bilder auch mit dem Namen der Fotografen versehen haben. Mit 88 Prozent richtiger Nennung von allen geprüften Bildern konnte die junge Welt mit deutlichem Abstand vor dem zweit- und drittplazierten (Neues Deutschland, 83 und Die Welt, 81 Prozent) den ersten Platz belegen. Erstaunlich, wie schlecht andere überregionale Tageszeitungen abschnitten: Die Financial Times Deutschland landete mit 54 Prozent auf Platz 30, das Handelsblatt mit 44 Prozent auf Platz 68, die Süddeutsche Zeitung mit 39 Prozent auf Platz 81, die Frankfurter Allgemeine (FAZ) erreichte mit 32 Prozent lediglich Platz 99. Die Tageszeitung (taz) konnte nur Platz 101 belegen, wie auch die Frankfurter Rundschau, bei denen die Prüfer nur 31 Prozent korrekte Nennungen festgestellt haben. Der Berliner Kurier landete mit nur 10 Prozent richtiger Angaben auf dem 118. Platz, schlechter waren nur noch vier weitere Zeitungen, darunter der Bayernkurier.

Michael Hirschler vom DJV zog daraus folgende Schlußfolgerung: »Es ist keine Frage wirtschaftlicher Ausstattung oder der jeweiligen publizistischen Ausrichtung, wenn die Namen von Bildjournalisten korrekt angegeben werden«. Ein großes Kompliment an die junge Welt. Wenig erstaunlich ist, daß das Thema oder die vom DJV dazu verbreitete Presseerklärung in den bundesdeutschen Tageszeitungen kaum zu finden waren. Wenn überhaupt über die junge Welt berichtet wird, müssen das schon negative Schlagzeilen sein. In diesem Fall kommt aber hinzu, daß die berichtenden Zeitungen Selbstkritik üben müßten – und deshalb lieber gleich ganz auf die Meldung verzichteten.

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

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