Aus: Ausgabe vom 08.10.2012, Seite 5 / Inland
Gerichtshof: Inzest bleibt verboten
München. Inzest unter Geschwistern bleibt in Deutschland endgültig verboten. Wie das Münchner Nachrichtenmagazin Focus am Sonntag vorab berichtete, lehnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg den Antrag des Klägers Patrick S. aus Sachsen ab, seinen Fall vor der Großen Kammer zu verhandeln. Damit sei der Fall juristisch abgeschlossen.
Im April hatte eine kleine Kammer des Strasbourger Gerichts die Beschwerde von S., dessen Liebesbeziehung zu seiner Schwester bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, abgewiesen. Mit ihrer Klage wollten S. und sein Anwalt das Inzestverbot in Deutschland kippen.
(AFP/jW)
Im April hatte eine kleine Kammer des Strasbourger Gerichts die Beschwerde von S., dessen Liebesbeziehung zu seiner Schwester bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, abgewiesen. Mit ihrer Klage wollten S. und sein Anwalt das Inzestverbot in Deutschland kippen.
(AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Straßenschlacht in Göppingen
vom 08.10.2012 -
Geburtstagsfeier
vom 08.10.2012 -
Verlogen, dämlich und absurd
vom 08.10.2012 -
»Wie kann die Kommunikation besser werden?«
vom 08.10.2012 -
Stauer brauchen Beistand
vom 08.10.2012 -
Bayern vorn, Berlin hinten
vom 08.10.2012 -
Cinemaxx-Beschäftigte bestreiken Kino am Potsdamer Platz
vom 08.10.2012 -
Putenmäster unter Verdacht
vom 08.10.2012 -
Dank an die SPD
vom 08.10.2012