Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 08.10.2012, Seite 5 / Inland

Gerichtshof: Inzest bleibt verboten

München. Inzest unter Geschwistern bleibt in Deutschland endgültig verboten. Wie das Münchner Nachrichtenmagazin Focus am Sonntag vorab berichtete, lehnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg den Antrag des Klägers Patrick S. aus Sachsen ab, seinen Fall vor der Großen Kammer zu verhandeln. Damit sei der Fall juristisch abgeschlossen.

Im April hatte eine kleine Kammer des Strasbourger Gerichts die Beschwerde von S., dessen Liebesbeziehung zu seiner Schwester bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, abgewiesen. Mit ihrer Klage wollten S. und sein Anwalt das Inzestverbot in Deutschland kippen.

(AFP/jW)