Aus: Ausgabe vom 11.10.2012, Seite 4 / Inland
Prozeß gegen Hahn begonnen
Dresden. Wegen der Blockade eines Neonaziaufmarsches muß sich der frühere sächsische Linksfraktionschef André Hahn seit Dienstag vor dem Amtsgericht Dresden verantworten. Die Staatsanwaltschaft sieht in ihm einen maßgeblichen Mitinitiator bei der Verhinderung eines genehmigten Aufzuges Tausender Neonazis am 13. Februar 2010 in Dresden. Hahn wird die Störung von Versammlungen vorgeworfen. Der Landtagsabgeordnete wies den Vorwurf zurück und bezeichnete sich als unschuldig. Es habe ein Recht auf Widerstand gegen den damals europaweit größten Neonaziaufmarsch gegeben.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Opfer von Polizeigewalt können sich kaum wehren«
vom 11.10.2012 -
Flüchtlinge in Turnhallen untergebracht
vom 11.10.2012 -
Verbot war rechtswidrig
vom 11.10.2012 -
Tausende Arztpraxen trotz Honorareinigung bestreikt
vom 11.10.2012 -
»Kein eklatanter Fehler«
vom 11.10.2012 -
Behörde nicht mehr zu retten
vom 11.10.2012 -
»Die Politik treibt die Preise«
vom 11.10.2012 -
Wehrkraftprüfung im Ausbildungszentrum
vom 11.10.2012 -
Kein Mega-Konzern EADS/BAE
vom 11.10.2012