Aus: Ausgabe vom 11.10.2012, Seite 5 / Inland
Beschneidung: Gesetz gebilligt
Berlin. Die Bundesregierung hat am Mittwoch das Gesetz zur Beschneidung von Jungen auf den Weg gebracht. Die Neuregelung sei »ein wichtiges Signal, um die entstandene Verunsicherung zu beseitigen«, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Jüdische und islamische Verbände begrüßten das Gesetz, mit dem der Eingriff unter bestimmten Umständen erlaubt werden soll, Kritik kam von der Deutschen Kinderhilfe.
Die Beschneidungen müssen dem Gesetzentwurf zufolge nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen, zudem muß das Kindeswohl berücksichtigt werden. Die Eltern müssen auf die Risiken des Eingriffs hingewiesen werden. In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen Säuglinge auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber dafür besonders ausgebildet sind. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte den Beschluß der Ministerrunde. »Es ist ein guter Tag, der dazu beiträgt, daß wieder mehr Rechtssicherheit eintreten wird«, sagte sie.
(AFP/jW)
Die Beschneidungen müssen dem Gesetzentwurf zufolge nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen, zudem muß das Kindeswohl berücksichtigt werden. Die Eltern müssen auf die Risiken des Eingriffs hingewiesen werden. In den ersten sechs Lebensmonaten dürfen Säuglinge auch von religiösen Beschneidern beschnitten werden, die zwar keine Ärzte, aber dafür besonders ausgebildet sind. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte den Beschluß der Ministerrunde. »Es ist ein guter Tag, der dazu beiträgt, daß wieder mehr Rechtssicherheit eintreten wird«, sagte sie.
(AFP/jW)
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