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Aus: Ausgabe vom 24.01.2013, Seite 4 / Inland

Erben haften nicht für Mietschulden

Karlsruhe. Erben müssen für die Mietschulden Verstorbener nicht mit ihren eigenen Vermögen haften, wenn der Nachlaß dazu nicht ausreicht. Eine persönliche Haftung der Erben, wie sie eine Hausbesitzerin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gefordert hatte, sei im Gesetz nicht vorgesehen, wie der BGH in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschied. Im zugrundeliegenden Fall war der Vater der beklagten Frau im Oktober 2008 gestorben. Die Vermieterin forderte von der Erbin Miete. Da der Nachlaß des Verstorben wertlos war, weigerte sich dessen Erbin zu zahlen.

(AFP/jW)