Aus: Ausgabe vom 16.02.2013, Seite 3 / Schwerpunkt
Hintergrund: Opfer und Täter
1957 wurde August Baumgarte aus Hannover (1904–1980) wegen Fortsetzung der Tätigkeit der verbotenen KPD zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Verbunden damit war die Aberkennung der Ansprüche auf eine Entschädigungsrente als Opfer des Faschismus. 1933 war er am Tag nach dem Reichstagsbrand verhaftet worden. Es folgten zwölf Jahre KZ: Moringen, Esterwegen, Sachsenhausen und 1944 Deportation nach Mauthausen. »Rückkehr unerwünscht« stand auf seinen Begleitpapieren.
Die Strafverbüßung in der BRD basierte in erster Linie auf Urteilen der für Niedersachsen zuständigen Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg. »Eine stichprobenartige Sichtung dieser herausgezogenen Akten ergab eine bemerkenswerte Parallelität, ja sprachliche Übereinstimmung in Anklagen und Urteilsbegründungen zwischen Verfahren vor nationalsozialistischen Sondergerichten nach dem Heimtückegesetz von 1934 oder der Volksschädlingsverordnung von 1939 und Verfahren vor Staatsschutzkammern in den 50er Jahren«, so Wilfried Knauer, Gedenkstättenleiter Wolfenbüttel, auf einem Symposium.
Landgerichtsdirektor und Vorsitzender der für Staatsschutzsachen zuständigen Strafkammer am politischen Sondergericht Lüneburg war Dr. Konrad Lenski, vor 1945 NSDAP-Mitglied und Anklagevertreter beim Reichskriegsgericht. Unter seiner Mitwirkung wurden 1943 im Elsaß in einem einzigen Prozeß 13 Mitglieder einer Widerstandsgruppe wegen Spionage und Feindbegünstigung zum Tode verurteilt.
Anklagevertreter in Staatsschutzsachen am politischen Sondergericht Lüneburg war Karl-Heinz Ottersbach, vor 1945 Anklagevertreter am Sondergericht Kattowitz. Oberstaatsanwalt in Lüneburg und Ankläger in politischen Strafsachen war Dr. Liebau. Als Richter am Sondergericht Posen, wie auch später als Sachbearbeiter für Gnadensachen im Reichsjustizministerium, war er an Todesurteilen beteiligt.
»In Niedersachsen betrug der Anteil der Richter, die einstmals NSDAP-Mitglieder gewesen waren, in jener Zeit mehr als 80 Prozent. Auch der Bundesgerichtshof (…) wurde zu etwa 80 Prozent mit ehemaligen NS-Richtern besetzt. Die letzten belasteten Juristen schieden erst Mitte der 80er Jahre altersbedingt aus dem Justizdienst aus.« (Niedersachsens Justizminister Christian Pfeiffer am 13. Februar 2003)
Die Strafverbüßung in der BRD basierte in erster Linie auf Urteilen der für Niedersachsen zuständigen Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg. »Eine stichprobenartige Sichtung dieser herausgezogenen Akten ergab eine bemerkenswerte Parallelität, ja sprachliche Übereinstimmung in Anklagen und Urteilsbegründungen zwischen Verfahren vor nationalsozialistischen Sondergerichten nach dem Heimtückegesetz von 1934 oder der Volksschädlingsverordnung von 1939 und Verfahren vor Staatsschutzkammern in den 50er Jahren«, so Wilfried Knauer, Gedenkstättenleiter Wolfenbüttel, auf einem Symposium.
Landgerichtsdirektor und Vorsitzender der für Staatsschutzsachen zuständigen Strafkammer am politischen Sondergericht Lüneburg war Dr. Konrad Lenski, vor 1945 NSDAP-Mitglied und Anklagevertreter beim Reichskriegsgericht. Unter seiner Mitwirkung wurden 1943 im Elsaß in einem einzigen Prozeß 13 Mitglieder einer Widerstandsgruppe wegen Spionage und Feindbegünstigung zum Tode verurteilt.
Anklagevertreter in Staatsschutzsachen am politischen Sondergericht Lüneburg war Karl-Heinz Ottersbach, vor 1945 Anklagevertreter am Sondergericht Kattowitz. Oberstaatsanwalt in Lüneburg und Ankläger in politischen Strafsachen war Dr. Liebau. Als Richter am Sondergericht Posen, wie auch später als Sachbearbeiter für Gnadensachen im Reichsjustizministerium, war er an Todesurteilen beteiligt.
»In Niedersachsen betrug der Anteil der Richter, die einstmals NSDAP-Mitglieder gewesen waren, in jener Zeit mehr als 80 Prozent. Auch der Bundesgerichtshof (…) wurde zu etwa 80 Prozent mit ehemaligen NS-Richtern besetzt. Die letzten belasteten Juristen schieden erst Mitte der 80er Jahre altersbedingt aus dem Justizdienst aus.« (Niedersachsens Justizminister Christian Pfeiffer am 13. Februar 2003)
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