Aus: Ausgabe vom 21.02.2013, Seite 6 / Ausland
Hinrichtung in USA gestoppt
Washington. In letzter Minute hat ein Gericht im US-Bundesstaat Georgia die Hinrichtung eines geistig behinderten Häftlings gestoppt. Der Aufschub solle es der Verteidigung des Todeskandidaten Warren Hill ermöglichen darzulegen, inwiefern dessen geistiger Zustand gegen eine Exekution spreche, teilte das Berufungsgericht am Dienstag (Ortszeit) mit. Der Oberste Gerichtshof von Georgia hatte am Nachmittag einen Antrag auf Aufschub der Strafvollstreckung abgelehnt. Hills Anwaltteam wandte sich daher an das Berufungsgericht. Der Afroamerikaner sitzt seit 21 Jahren im Todestrakt. Er war 1991 wegen der Ermordung eines Mithäftlings zum Tode verurteilt worden. Ursprünglich war er wegen der Tötung seiner Freundin ins Gefängnis gekommen. Ein Gnadengesuch wurde bereits abgelehnt. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte 2002 entschieden, daß geistig Behinderte nicht hingerichtet werden dürfen. Er überließ es aber den einzelnen Bundesstaaten, geistige Behinderung zu definieren. (AFP/jW)
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