Aus: Ausgabe vom 28.03.2013, Seite 2 / Inland
Anklage wegen Wasserwerfereinsatz
Stuttgart. Wegen des Wasserwerfereinsatzes bei einer Demonstration gegen das Bahnprojekt »Stuttgart 21« hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei Beamte Anklage erhoben. Gegen vier weitere Beschuldigte sei ein Strafbefehl beantragt worden, teilte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Den angeklagten Beamten wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Sie sollen am 30. September 2010 als Abschnittsleiter ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, nicht eingegriffen zu haben, als Wasserwerfer über drei Stunden immer wieder eingesetzt und mindestens neun Demonstranten durch den Wasserstrahl erheblich verletzt wurden. Bei dem Polizeieinsatz gegen Gegner des Bahnprojekts waren rund 130 Menschen verletzt worden.
(dapd/jW)
Den angeklagten Beamten wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Sie sollen am 30. September 2010 als Abschnittsleiter ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, nicht eingegriffen zu haben, als Wasserwerfer über drei Stunden immer wieder eingesetzt und mindestens neun Demonstranten durch den Wasserstrahl erheblich verletzt wurden. Bei dem Polizeieinsatz gegen Gegner des Bahnprojekts waren rund 130 Menschen verletzt worden.
(dapd/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Von Pinkifizierung kann man durchaus sprechen«
vom 28.03.2013 -
»Es ist dürftig, was Die Linke da vorgelegt hat«
vom 28.03.2013 -
»Solidarität stelle ich mir anders vor«
vom 28.03.2013 -
Überwachungshauptstadt
vom 28.03.2013 -
Justiz füllt Privatkassen
vom 28.03.2013 -
Tod in der Kälte
vom 28.03.2013