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Aus: Ausgabe vom 04.05.2013, Seite 16 / Aktion

So kann es kommen

Mitten in die Vorbereitung unserer Ausgabe zum 1.Mai platzte die Nachricht, daß die Tageszeitung junge Welt beim Münchener NSU-Prozeß einen der begehrten Presseplätze erhalten hat. Dank Glück beim Losentscheid. Aber erst später wurde auch in Verlag und Redaktion klar, daß das nur ein Teil der Nachricht war: Andere hatten Pech, was dazu führte, daß zum Beispiel die junge Welt ursprünglich die einzige überregionale Tageszeitung war, die direkt zum Prozeß zugelassen wurde. Und die einzige Tageszeitung der sogenannten Hauptstadtpresse. So kann es kommen, wenn nicht Staatsdiener und Geheimdienstler nach politischen Kriterien über die Zulassung zu Veranstaltungen entscheiden. Für die junge Welt werden nun Claudia Wangerin und Sebastian Carlens am Prozeß teilnehmen. Dazu wird es auch ein Online-Spezial geben, auf dem allerdings nicht nur der Prozeß, sondern der ganze Komplex organisierter Rechtsterrorismus und das eigenartige Verhalten staatlicher Institutionen thematisiert werden. Denn wenn es auch erstaunlich bleibt, daß das Gericht nicht einfach einen größeren Saal mit mehr Presseplätzen zur Verfügung stellt, um dem großen Medieninteresse gerecht zu werden: Die größten Skandale werden wohl sowieso nicht im Münchener Gerichtssaal enthüllt. So hat im Luxemburger Bombenlegerprozeß vor zwei Wochen der Duisburger Historiker Andreas Kramer unter Eid ausgesagt, daß sein Vater als Bundeswehr-Hauptmann im Auftrag des Bundesnachrichtendienstes Anschläge organisiert hat, unter anderem auch den auf das Münchener Oktoberfest 1980. Solche Hinweise, nach denen eine Zusammenarbeit von faschistischen Mördern und deutschen Geheimdiensten wohl schon lange vor dem NSU-Skandal funktionierte, werden aber in den Medien bisher viel weniger skandalisiert als die Vergabe von Presseplätzen für den Münchener NSU-Prozeß. Die junge Welt wird weiter berichten.

Verlag und Redaktion

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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