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08.05.2013 / Ratgeber / Seite 14

Hilfsfonds für Opfer ­sexueller Gewalt

Ein Fonds und keine dauerhafte Stiftung, noch dazu mit nur der Hälfte der ursprünglich angekündigten 100 Millionen Euro: Seit dem 1. Mai können Menschen, die als Minderjährige im familiären Bereich sexualisierte Gewalt erlitten und unter den Folgen leiden, Sachleistungen zu ihrer Unterstützung beantragen. Der Maximalbetrag soll dabei 10000 Euro nicht überschreiten. Das hatten die Mitglieder des runden Tischs gegen Kindesmißbrauch in ihrem Abschlußbericht empfohlen. ...

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