Aus: Ausgabe vom 25.05.2013, Seite 16 / Aktion
Westliche Killerwerte
Verzichtet wird aber nicht: Ebenfalls am Freitag vermeldete die Internetseite pakistanbodycount.org, daß durch solche Drohnenangriffe seit 2004 alleine in Pakistan 3157 Menschen getötet und 1222 Menschen verletzt wurden. Verzichten wollen bis heute auch die Bundesregierung und die Opposition (mit Ausnahme der Linkspartei) nicht auf den Einsatz von bewaffneten Drohnen, auch wenn im Moment das Gejammere über die wahrscheinlich versenkten Millionen für die Hawk-Drohnen dies überblenden. Geklagt wird aber über vermeintlich verschossenes Geld wegen fehlender Genehmigungen für die Nutzung im deutschen Luftraum, nicht aber über die Fortsetzung der Kriege mit immer perverseren Mitteln: Bundeswehr und Bundesregierung wollen Todesdrohnen einsetzen, Grüne und SPD sind nicht abgeneigt, überlegen und prüfen. Die SPD war ja schon immer »treibende Kraft bei der Durchsetzung von Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität«, hat auch nie dabei gezögert, für Rüstungsindustrie und zur Vorbereitung von Kriegen die notwendigen Kredite zur Verfügung zu stellen. »Es war die SPD, die auf Reform statt auf Revolution setzte. Und es war die SPD, die den mühsamen Weg beschritt, das Leben der Menschen konkret Stück für Stück zu verbessern, anstatt utopische Fernziele zu proklamieren«, erklärt Revolutionspfarrer und Bundespräsident Gauck die historischen Verdienste der SPD in dieser Woche.
Im Kampf um die Herrschaft der westlichen Wertegemeinschaft über den Rest der Welt sind eben nach wie vor alle Mittel recht. Wie überlegen diese Werte sind, läßt sich erkennen, wenn man die Zahl der in Pakistan durch US-Drohnen Getöteten mit der der dort durch Bombenanschläge ums Leben gekommenen vergleicht: Seit 1995 sind in Pakistan durch Selbstmordattentate 5643 Menschen gestorben. Bei nicht einem hat irgendein Präsident Foto und Kurzbiographie studiert und die Tötung freigegeben.Dietmar Koschmieder
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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