Aus: Ausgabe vom 25.05.2013, Seite 16 / Aktion
Einladung zur Generalversammlung
Die Tageszeitung junge Welt braucht Abonnements und Genossenschaftsanteile. Zumindest einmal jährlich lädt die LPG junge Welt eG zur Generalversammlung. Wie in diesem Jahr findet sie in der Regel am letzten Samstag im Juni statt. Hier wird vor allem der ökonomische Zustand der jungen Welt erörtert, aber auch Pläne für die kommenden Monate werden vorgestellt und diskutiert. Alle zwei Jahre ist dann auch der Aufsichtsrat zu wählen, der Vorstand der Genossenschaft wird allerdings nur von jenen Genossinnen und Genossen gewählt, die Mitarbeitende von Verlag und Redaktion sind. Hauptgegenstand der Beratung wird zwar der Jahresabschluß der Genossenschaft sein, aber auch der Jahresabschluß des Verlages wird vorgestellt. Teilnahme- und abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder der LPG junge Welt eG – jedes anwesende Mitglied hat eine Stimme, egal wie viele Anteile es gezeichnet hat. Vor allem Leserinnen und Leser sind eingeladen, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Wer jetzt seinen Aufnahmeantrag (siehe nebenstehender Coupon) ausgefüllt einschickt, kann schon bei der kommenden Versammlung vollberechtigtes Mitglied der Genossenschaft sein. Wichtigste Aufgabe der Genossenschaft ist es, der jungen Welt finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen: Für kurzfristige Überbrückung, zur Finanzierung von Investitionen und zum Ausgleich einer schlechten Bilanz. Die Rendite besteht vor allem in einer täglich erscheinenden, von Banken und anderen Geldgebern unabhängigen und deshalb konsequent linken Tageszeitung. Die nächste Generalversammlung findet am Samstag, den 29. Juni 2013 ab 13.00 Uhr in der Ladengalerie der jungen Welt (Torstraße 6 in 10119 Berlin, Nähe Alexanderplatz) statt und dauert bis etwa 18.00 Uhr. Die genaue Tagesordnung wird am 8. Juni an dieser Stelle veröffentlicht.
Vorstand der Genossenschaft LPG junge Welt eG
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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