Aus: Ausgabe vom 29.06.2013, Seite 12 / Feuilleton
Online stellen
Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender dürfen Bücher und Filme künftig ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstag abend ein entsprechendes Gesetz zum Umgang mit »verwaisten« Werken. Schätzungen zufolge betrifft diese Neuregelung mehr als eine halbe Million Bücher sowie knapp 50000 Filme.
Eigentlich dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte nur mit Einwilligung der Rechteinhabers genutzt werden – deren Zustimmung kann aber nicht eingeholt werden, wenn sie nicht auffindbar sind. Nun sollen ihre Werke auch ohne Zustimmung online gestellt werden können, um sie möglichst vielen Personen zugänglich zu machen.
Vergriffene Werke, die nicht mehr im Handel erhältlich sind, darf man in Zukunft ebenfalls leichter als bisher ins Internet stellen. Auch wissenschaftliche Arbeiten, die mit Steuergeldern gefördert wurden, können künftig im Web allgemein zugänglich gemacht werden. (dpa/jW)
Eigentlich dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte nur mit Einwilligung der Rechteinhabers genutzt werden – deren Zustimmung kann aber nicht eingeholt werden, wenn sie nicht auffindbar sind. Nun sollen ihre Werke auch ohne Zustimmung online gestellt werden können, um sie möglichst vielen Personen zugänglich zu machen.
Vergriffene Werke, die nicht mehr im Handel erhältlich sind, darf man in Zukunft ebenfalls leichter als bisher ins Internet stellen. Auch wissenschaftliche Arbeiten, die mit Steuergeldern gefördert wurden, können künftig im Web allgemein zugänglich gemacht werden. (dpa/jW)
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