Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 31.08.2013, Seite 1 / Inland

Erster Eilantrag auf Kita-Platz erfolglos

Stuttgart. Einen Monat nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Kleinkinder gibt es im Südwesten eine erste juristische Entscheidung: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Eilantrag von Eltern eines zweijährigen Kindes gegen die Landeshauptstadt abgelehnt. Die Eltern forderten einen Kita-Platz für acht Stunden täglich, teilte das Gericht am Freitag in Stuttgart mit. Das Gericht begründete seien bereits am 22. August erfolgten Beschluß damit, daß keine Dringlichkeit vorliege. Die Eltern hatten ihre Tochter bereits in einer privaten Kita versorgt. Deshalb sei der Betreuungsbedarf vorläufig gedeckt. Nach Angaben des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz bisher kaum zu Klagen geführt. »Ich schätze, es gibt bundesweit bisher nicht mehr als 50 Klagen«, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, der Bild-Zeitung. (dpa/jW)