Aus: Ausgabe vom 05.09.2013, Seite 4 / Inland
Straftäter sparen keine Gerichtskosten
München. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, daß verurteilte Straftäter ihre Anwaltskosten nicht von der Steuer absetzen dürfen. Das teilte das höchste deutsche Finanzgericht am Mittwoch in München mit. Anders als in Zivilprozessen seien die Kosten für die Verteidigung keine außergewöhnlichen Belastungen und damit nicht beim Finanzamt geltend zu machen. Im konkreten Fall hatte ein Mann geklagt, der wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war. Der Mann wollte anschließend seine Anwaltskosten von insgesamt rund 210000 Euro von der Steuer absetzen.
(dpa/jW)
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