Aus: Ausgabe vom 12.09.2013, Seite 2 / Inland
Muslima müssen zum Schwimmunterricht
Leipzig. Muslimischen Schülerinnen kann die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden. Um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könnten sie einen Burkini, einen Ganzkörperbadeanzug, tragen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Damit scheiterte eine 13 Jahre alte Gymnasiastin aus Frankfurt am Main mit ihrer Klage. Sie hatte aus religiösen Gründen eine Befreiung vom sogenannten koedukativen Schwimmunterricht durchsetzen wollen.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Wer ist hier der Dumme?
vom 12.09.2013 -
Erhöhung der höchsten Preise
vom 12.09.2013 -
Großeinkaufszentrum vor endgültigem Aus?
vom 12.09.2013 -
Flüchtlinge angekommen
vom 12.09.2013 -
Keine Macht den Drohnen
vom 12.09.2013 -
»Es ist kein Wunder, daß da Wut aufkommt«
vom 12.09.2013 -
»Es gibt eine perverse Kluft zwischen Arm und Reich«
vom 12.09.2013