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Aus: Ausgabe vom 14.09.2013, Seite 5 / Inland

Schleswig-Holsteins Regierung bleibt

Schleswig. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), die Partei der dänischen Minderheit, behält seinen rechtlichen Sonderstatus. Die Fünf-Prozent-Hürde gilt demnach für die Partei nicht. Damit bleibt die schleswig-holsteinische Regierung im Amt. Das Verfassungsgericht des Landes hat Klagen gegen das Ergebnis der Landtagswahl vom Mai 2012 abgewiesen. Geklagt hatten unter anderem Mitglieder der Jungen Union. (dpa/jW)