75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Gegründet 1947 Sa. / So., 09. / 10. November 2024, Nr. 262
Die junge Welt wird von 2974 GenossInnen herausgegeben
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Aus: Ausgabe vom 05.10.2013, Seite 16 / Aktion

Anteil der Genossenschaft: Anteile

Die junge Welt gehört mehrheitlich der Genossenschaft LPG junge Welt eG, ihre Genossinnen und Genossen sind Herausgebende der Tageszeitung. Daraus leitet sich eine besondere Verantwortung ab. Zwar besteht zunächst nur die Verpflichtung, den oder die gezeichneten Anteil (e) von jeweils 500 Euro einzuzahlen. Den Mitgliedern war es aber schon immer ein besonderes Anliegen, die Belange der jungen Welt auch darüber hinaus zu unterstützen. Deshalb reagierten sie auch vielfältig auf einen Brief, der in den letzten Tagen jedes Mitglied erreichte. Darin schlug der Vorstand vor, mit 380 weiteren Anteilen zu jeweils 500 Euro einen zusätzlichen Spielraum von 190000 Euro zu schaffen. Der Brief und die Schilderung der Situation auf der Seite 16 der letzten Woche führten dann auch zu ersten erfreulichen Reaktionen: Zusätzliche Genossenschaftsanteile wurden gezeichnet, neue Genossenschafter geworben, Spenden flossen in den Probelesefonds. Zur Erörterung der Lage, aber auch zur Beratung, wie die konkreten Aktivitäten von Verlag, Redaktion und Genossenschaft unterstützt werden können, lädt der Vorstand zu einer außerordentlichen Vollversammlung am Samstag, den 19. Oktober, in jW-Ladengalerie (Torstraße 6, 10119 Berlin) ab 13 Uhr ein. Da der Vorstand der Genossenschaft vor der Versammlung tagt, können alle, die zuvor einen Antrag auf Aufnahme in die Genossenschaft gestellt haben, an der Versammlung stimmberechtigt teilnehmen. Der gezeichnete Anteil kann später eingezahlt werden, übrigens auch in Raten (kleinste Staffelung: 20 Monatsraten zu jeweils 25 Euro). Eine Aufstockung schon bestehender Anteile ist jederzeit möglich. Eine erste Zwischenauswertung der Aktion wird auf der außerordentlichen Vollversammlung vorgenommen.
Vorstand der Genossenschaft LPG junge Welt eG

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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