Aus: Ausgabe vom 24.10.2013, Seite 5 / Inland
Finanzhof stärkt Lebenspartnerschaft
München. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München hat eine Frau Anspruch auf Kindergeld auch »für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin«. Damit übertrage das Gericht die für Ehepaare geltende Regelung auf die sogenannte Homoehe, heißt es in der Mitteilung. Das Einkommenssteuerrecht müsse auch beim Kindergeld angewandt werden, entschieden die Richter des BFH. Sobald beide Lebenspartner oder Ehegatten zusammen mehr als zwei Kinder hätten, sei die neue Regelung günstiger, als wenn jeder einzelne Lebenspartner für seinen Nachwuchs Kindergeld beantrage. (dpa/jW)
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