Aus: Ausgabe vom 18.11.2013, Seite 1 / Inland
NSA-Ermittlungen nach Opportunität?
Köln. Bei ihrer juristischen Überprüfung der NSA-Abhöraffäre bezieht die Bundesanwaltschaft auch die Möglichkeit mit ein, daß von Ermittlungen gegen Mitarbeiter von US-Stellen die außenpolitischen Belange Deutschlands berührt sein könnten. Generalbundesanwalt Harald Range sagte am Sonntag im Deutschlandfunk, ihm sei »bewußt, daß schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im politisch-diplomatischen Bereich natürlich eine ganz schwerwiegende Nachricht sein könnte«. Zugleich stellte Range klar, daß über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens noch nicht entschieden ist.
»Die Bundesanwaltschaft befindet sich noch nicht in einem förmlichen Ermittlungsverfahren, sondern in einer Vorprüfungsphase«, sagte Range. Die Bundesanwaltschaft sei »dabei, den Tatsachenkern zunächst einmal zu versuchen zu ermitteln und dann zu entscheiden, ob wir ein Ermittlungsverfahren einleiten«.
(AFP/jW)
»Die Bundesanwaltschaft befindet sich noch nicht in einem förmlichen Ermittlungsverfahren, sondern in einer Vorprüfungsphase«, sagte Range. Die Bundesanwaltschaft sei »dabei, den Tatsachenkern zunächst einmal zu versuchen zu ermitteln und dann zu entscheiden, ob wir ein Ermittlungsverfahren einleiten«.
(AFP/jW)
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