Aus: Ausgabe vom 19.11.2013, Seite 5 / Inland
Verfahren gegen Bischof eingestellt
Hamburg/Limburg. Das Amtsgericht Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen falscher eidesstattlicher Versicherung vorläufig eingestellt. Als Auflage muß der Kirchenmann 20000 Euro zahlen, wie das für Presseauskünfte zuständige Oberlandesgericht Hamburg am Montag mitteilte. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er nach Auffassung der Ermittler im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien falsche Angaben gemacht hat. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Die Frauenquote ist nur ein kleiner Türöffner«
vom 19.11.2013 -
Ein »einstellungsreifes« Verfahren
vom 19.11.2013 -
Vor Verfolgung bewahren
vom 19.11.2013 -
Uncle Sam als Türsteher
vom 19.11.2013 -
Geförderte Dumpingjobs vor Aus
vom 19.11.2013 -
»Duckmäusertum und Hasenfüßigkeit«
vom 19.11.2013 -
Gegen Kürzungen
vom 19.11.2013 -
»Fast jeder dritte nimmt illegale Drogen«
vom 19.11.2013