Aus: Ausgabe vom 08.02.2014, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Der EuGh soll entscheiden
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) läßt das Programm der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Staatsanleihen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen. Die EZB habe damit ihre Kompetenzen überschritten, begründeten die Karlsruher Richter am Freitag ihre Entscheidung. Nach den Europäischen Verträgen dürfe sie keine eigenständige Wirtschaftspolitik betreiben.
Der 2012 beschlossene Plan der Notenbank gilt als Hauptgrund für die Beruhigung der Eurokrise. Er sieht vor, daß die EZB Staatsanleihen von Mitgliedsstaaten in unbegrenzter Höhe ankaufen kann, sofern sich diese Staaten im Rahmen der Euro-Hilfsmaßnahmen zu Einsparungen und Strukturreformen verpflichten. Bislang ist es allerdings noch nie zu derartigen Anleihekäufen gekommen. (dpa/jW)
Der 2012 beschlossene Plan der Notenbank gilt als Hauptgrund für die Beruhigung der Eurokrise. Er sieht vor, daß die EZB Staatsanleihen von Mitgliedsstaaten in unbegrenzter Höhe ankaufen kann, sofern sich diese Staaten im Rahmen der Euro-Hilfsmaßnahmen zu Einsparungen und Strukturreformen verpflichten. Bislang ist es allerdings noch nie zu derartigen Anleihekäufen gekommen. (dpa/jW)
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