Aus: Ausgabe vom 20.02.2014, Seite 2 / Inland
Bewährungsstrafe für Verena Becker
Stuttgart. Das ehemalige RAF-Mitglied Verena Becker muß nicht in Haft. Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart entschied, den noch nicht verbüßten Rest ihrer Freiheitsstrafe für vier Jahre zur Bewährung auszusetzen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Becker war im Sommer 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Davon sind noch rund ein Jahr und zwei Monate offen. Seit Beginn des Prozesses im Jahr 2010 war Becker in Freiheit, da eine Untersuchungshaft als nicht verhältnismäßig angesehen wurde. (dpa/jW)
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