Aus: Ausgabe vom 27.02.2014, Seite 16 / Sport
Teilerfolg für Pechstein
München. Eisschnelläuferin Claudia Pechstein ist mit ihrer Schadenersatzklage gegen den Welt- und den Nationalverband in erster Instanz gescheitert. Das Landgericht München I wies die Klage der 42jährigen auf Entschädigung für ihre zweijährige Dopingsperre (2009–2011) am Mittwoch mit der Begründung ab, der Internationale Sportgerichtshof CAS habe in ihrer Sache ein Urteil gefällt, an dem nicht so ohne weiteres zu rütteln sei. Pechstein wird in Berufung gehen und darf sich trotz des ungünstigen Urteils bestärkt fühlen. Das Landgericht erklärte am Mittwoch nämlich auch die Schiedsklausel der Athletenvereinbarung, zu deren Unterzeichnung Pechstein von den Verbänden genötigt worden war, für unwirksam. »Der Schiedszwang ist null und nichtig. Der Athlet kann nicht weiter gezwungen werden, eine Klausel zu unterschreiben, um nicht mehr vor das staatliche Gericht ziehen zu können. Das ist ein Erfolg, vielleicht sogar eine Revolution für die gesamte Sportwelt«, jubelte Pechsteins Anwalt Thomas Summerer. Er kennt sich aus mit Dopingprozessen. Vor 18 Jahren hat er der Sprinterin Katrin Krabbe zu 1,3 Millionen Mark Entschädigung vom Leichtathletikweltverband IAAF verholfen. Was Summerer als »fulminanten Sieg für alle Athleten in Deutschland« bewertete, wurde vom Gericht sehr nachvollziehar begründet. Pechstein habe die Vereinbarung nicht freiwillig getroffen sondern bei der Unterzeichnung keine Wahl gehabt. Hätte sie es nicht getan, wäre sie nicht zu Wettkämpfen zugelassen worden. Die Verbände hätten also eine Monopolstellung innegehabt. Pechsteins Schadenersatzforderungen belaufen sich auf knapp vier Millionen Euro. Die Berlinerin war 2009 ohne positiven Dopingtest aufgrund ungewöhnlicher Blutwerte gesperrt worden. (dpa/sid/jW)
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vom 27.02.2014