Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 22.03.2014, Seite 16 / Aktion

1. Mai: junge Welt-Aktionstag

Die junge Welt ist im gewerkschaftlichen Umfeld besonders gut verankert. Das wollen wir ausbauen. Auch deshalb führen wir seit 2012 zum 1. Mai den großen jungeWelt-Aktionstag durch: Überall im deutschsprachigen Raum sollen rund um Kundgebungen und Veranstaltungen zum internationalen Kampftag der Arbeiterklasse die Tageszeitung junge Welt präsentiert und Probeabos geworben werden. Mit dieser Aktion soll die 1.-Mai-Ausgabe der jungen Welt wie im Vorjahr zusätzlich zur normalen Auflage 100000 mal verbreitet werden. Wir erreichen damit deutlich mehr als 300000 Kontakte, bei denen diese einmalige Zeitung wahrgenommen wird und entdeckt werden kann. Der Ausgabe wird wieder ein Gutschein beigefügt, mit dem Leserinnen und Leser eine weitere Ausgabe am Kiosk gratis einlösen können. Auch das führt zu neuen Kontakten, Überraschungen, Erfahrungen. Besonders wichtig ist uns, daß diese Aktion nicht von einer professionellen Firma, sondern persönlich von Leserinnen und Lesern der jungen Welt durchgeführt wird. Deshalb möchten wir auch Sie bitten: Nutzen Sie die Gewerkschaftskundgebung an Ihrem Ort, die Veranstaltungen von Gruppen, Initiativen und Bewegungen. Die Zeitung kann auch gezielt in ausgesuchten Wohngebieten verteilt werden.

Praktisch kann jeder diese Ausgabe der jungen Welt beim Aktionsbüro bestellen (aktionsbuero@jungewelt.de). Gerne können Sie Ihre Zeitungen auch telefonisch anfordern und sich bei der Gelegenheit von den Kollegen im Aktionsbüro beraten lassen (030/536355-50). Wir liefern dann die gewünschte Zahl am Mittwoch, den 30. April, an einen Kiosk oder ab 500 Exemplaren auch nach Hause. Und wenn Sie nicht alleine verteilen wollen, helfen wir gerne dabei, andere Leserinnen und Leser aus Ihrer Umgebung zu finden, die mitmachen. Auch bei dieser Aktion zählt vor allem der Gedanke, daß man gemeinsam sehr viel erreichen kann. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! Bitte beachten Sie aber, daß Ihre Bestellung bis zum 17. April bei uns eingegangen sein muß, damit wir den logistischen Aufwand meistern können.


Aktionsbüro

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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