Aus: Ausgabe vom 27.03.2014, Seite 5 / Inland
Mehr Kindergeld für Provisionsempfänger
Kassel. Mehrmals im Jahr gezahlte Provisionen müssen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Wie das Bundessozialgericht am Mittwoch in Kassel urteilte, seien solche Vergütungen laufender Arbeitslohn und keine sonstigen Bezüge, die nicht miteinbezogen werden. Mit dem Urteil wurde drei Klägerinnen recht gegeben. Die Fälle dienten der grundsätzlichen Klärung des Sachverhalts, sagte Gerichtssprecherin Nicola Behrend zur Bedeutung des Verfahrens. Das Gericht konnte aber keine Angaben dazu machen, wie viele Fälle anhängig sind.
(dpa/jW)
(dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Versicherte zahlen drauf
vom 27.03.2014 -
»Wir wollen eine durchmischte Gesellschaft«
vom 27.03.2014 -
»Phantasielose Werbekampagne«
vom 27.03.2014 -
»Sauerei der Treuhand«
vom 27.03.2014 -
Rassismus als Programm
vom 27.03.2014 -
Jobs für Jan, nicht für Ali
vom 27.03.2014