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Aus: Ausgabe vom 27.03.2014, Seite 5 / Inland

Mehr Kindergeld für Provisionsempfänger

Kassel. Mehrmals im Jahr gezahlte Provisionen müssen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden. Wie das Bundessozialgericht am Mittwoch in Kassel urteilte, seien solche Vergütungen laufender Arbeitslohn und keine sonstigen Bezüge, die nicht miteinbezogen werden. Mit dem Urteil wurde drei Klägerinnen recht gegeben. Die Fälle dienten der grundsätzlichen Klärung des Sachverhalts, sagte Gerichtssprecherin Nicola Behrend zur Bedeutung des Verfahrens. Das Gericht konnte aber keine Angaben dazu machen, wie viele Fälle anhängig sind.

(dpa/jW)

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