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Aus: Ausgabe vom 10.04.2014, Seite 2 / Inland

Recht auf Tagdienst für kranke Schichtarbeiter

Erfurt. Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, so ist er deswegen nicht arbeitsunfähig. Vielmehr müsse der Betrieb die Arbeit so organisieren, daß der Betroffene nur tagsüber eingesetzt werde, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt. Geklagt hat eine Krankenschwester, die wegen einer Erkrankung keine Nachtdienste mehr schieben konnte. Das Urteil hat nach Angaben einer Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts eine »wegweisende Wirkung« für alle Schichtarbeiter. (dpa/jW)

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