Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 10.05.2014, Seite 5 / Inland

Zweitwohnung wichtiger als Mieter

Karlsruhe. Ein Vermieter darf laut einem am Freitag bekanntgegebenen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts eine Wohnung auch dann wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er sie nur als Zweitwohnung nutzen will. Eine Mieterin aus Berlin scheiterte mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Die Richter billigten ein Urteil des Landgerichts Berlin, das die Frau zur Räumung ihrer Mietwohnung verurteilt hatte. Der Vermieter hatte ihr 2010 wegen Eigenbedarf gekündigt, weil er die Wohnung zu Besuchen mit seiner unehelichen Tochter in Berlin brauche. (dpa/jW)