Aus: Ausgabe vom 08.07.2014, Seite 12 / Feuilleton
Keine Kirche? Kind ausgesetzt
Weil er nicht in die Kirche gehen wollte, haben Eltern aus Südbaden ihren elfjährigen Sohn auf einem Parkplatz ausgesetzt. Sie befanden sich auf dem Weg zum Gottesdienst einer evangelischen Freikirche, als ihr Sohn ihnen mitteilte, er habe darauf keine Lust. Zuerst habe der Junge an einen Scherz geglaubt, teilte ein Polizeisprecher mit – bis die Eltern losfuhren und er allein auf dem Parkplatz an der Bundesstraße 31 von Titisee-Neustadt nach Freiburg stand. Eine Frau beobachtete das und rief bei der Polizei an, weil sie meinte, es sei ein Kind auf einem Parkplatz vergessen worden. Kurz darauf traf eine Polizeistreife ein, die den Jungen in eine Jugendhilfe-Einrichtung in Titisee-Neustadt brachte.
»Wenn ein Kind an einer Bundesstraße ausgesetzt wird, scheint ziemlich klar zu sein, daß da eine Verletzung der Fürsorgepflicht vorliegt«, erklärte der Freiburger Oberstaatsanwalt Michael Mächtel. Die Staatsanwaltschaft müsse nun prüfen, ob dies in gröblicher Weise geschehen sei. Dafür sehe das Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. (dpa/jW)
»Wenn ein Kind an einer Bundesstraße ausgesetzt wird, scheint ziemlich klar zu sein, daß da eine Verletzung der Fürsorgepflicht vorliegt«, erklärte der Freiburger Oberstaatsanwalt Michael Mächtel. Die Staatsanwaltschaft müsse nun prüfen, ob dies in gröblicher Weise geschehen sei. Dafür sehe das Strafgesetzbuch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. (dpa/jW)
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