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Aus: Ausgabe vom 16.08.2014, Seite 16 / Aktion

Weder wahr noch unwahr

junge Welt kämpft für Veränderung und Pressefreiheit
Von Dietmar Koschmieder
Wir stecken mitten in den Vorbereitungen aufwendiger Entwicklungen der jungen Welt: Ab Oktober werden wir auf neuer technischer Grundlage arbeiten, mit einem weiterentwickelten Layout der Printausgabe, mit modernisierter Onlineversion – und das alles erstmals mit einem richtigen Redaktionssystem. Die Ergebnisse können Sie ab Samstag, den 4. Oktober, mit dem veränderten Print- und Onlineprodukt kennenlernen. Viele neue Leserinnen und Leser wollen wir zudem über eine große Kampagne erreichen. Das alles kostet viel Kraft – und nicht wenig Geld.

Leider sind nebenbei auch noch andere Aufgaben zu erledigen. So setzen wir uns juristisch mit dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann auseinander. Ja, genau dieser Hohmann, der am 3. Oktober 2003 in einer Rede die krude Behauptung aufgestellt hat, man könnte »Juden mit einiger Berechtigung als ›Tätervolk‹ bezeichnen«. Das würde »der gleichen Logik folgen, mit der man Deutsche als Tätervolk bezeichnet«. Um schließlich zur Erkenntnis zu gelangen, daß »die Gottlosen mit ihren gottlosen Ideologien (…) das Tätervolk des letzten, blutigen Jahrhunderts« gewesen seien (Originalzitate aus der Rede Hohmanns). Das war damals selbst der CDU zu viel. Diesen Vorgang erwähnten wir am Rande eines Berichts mit dem Hinweis, daß Hohmann aus seiner Partei ausgeschlossen wurde, weil er in einer Rede Juden als Tätervolk bezeichnet habe. Wegen ihrer Einschätzung wurde nun die junge Welt von Hohmann vor Gericht gezerrt (wie zuvor schon andere) und am 6.8.2014 vom Landgericht Fulda zur Unterlassung verurteilt. Man dürfe nicht sagen, Hohmann habe die Juden als Tätervolk bezeichnet, »ohne gleichzeitig zu verdeutlichen, daß es sich hierbei um eine eigene Wertung der Rede des Klägers (…) handelt«. Begründet wird das vom Gericht damit, daß es sich zwar um einen Kommentar in der jungen Welt gehandelt habe, das Gericht trotzdem den besagten Satz nicht als wertende Zusammenfassung zu beurteilen vermag. Es handele sich deshalb um eine Tatsachenbehauptung, diese sei aber »nicht erweislich wahr. Sie kann allerdings auch nicht als ›nachweislich unwahr‹ angesehen werden. Das beruht darauf, daß der Inhalt der Rede mehrdeutig ist und unterschiedlich ausgelegt werden kann (…).« (Originalzitate aus dem Urteil). Ähnlich hatte schon das Oberlandesgericht Frankfurt in einem anderen Prozeß Hohmanns argumentiert. Wir werden gegen diese Entscheidung Berufung einlegen. Im rigiden Vorgehen Hohmanns – aber auch in den Gerichtsurteilen – sehen wir eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit.

Leider haben wir in diesem Jahr bereits eine Reihe weiterer Prozesse geführt, insgesamt sind dafür Kosten von gut 12000 Euro angefallen. Damit wir unsere erwirtschafteten ökonomischen Mittel in die große Umstellung im Oktober stecken können, bitten wir um Spenden für unseren Prozeßkostenfonds. Und weil wir mit unserer modernisierten Print- und Onlineausgabe möglichst viele neue Leserinnen und Leser erreichen wollen, bitten wir Sie schon heute um praktische Unterstützung unserer Sputnik-Kampagne. Weitere Informationen zur Aktion folgen in Kürze.

www.jungewelt.de/spenden

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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