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Aus: Ausgabe vom 10.09.2014, Seite 9 / Kapital & Arbeit

Stiftung Warentest formal im Unrecht

München. Die Stiftung Warentest ist im Streit mit dem Schokoladenhersteller Ritter Sport um die Zutaten einer Nußschokolade endgültig gescheitert. Das Oberlandesgericht München wies die Berufung der Stiftung Warentest gegen eine frühere Gerichtsentscheidung am Dienstag zurück. Damit darf die Stiftung dem Hersteller in ihrem Schokoladentest weiterhin keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen. In dem Test von Vollmilch-Nuß-Schokoladen hatten die Prüfer der Ritter-Sport-Tafel die Note fünf gegeben, weil die Schokolade das Aroma Piperonal enthalte, das künstlich hergestellt worden sei. Ritter Sport hatte dies zurückgewiesen und eine einstweilige Verfügung gegen die Behauptung erwirkt. Diese hat nach der gescheiterten Berufung weiter Bestand. Eine Revision ist nicht möglich.

(dpa/jW)

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