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MÜNCHEN. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat das Verbot einer Demonstration der rechtsextremistischen NPD bestätigt und zugleich eine antifaschistische Gegenveranstaltung erlaubt. Wie das Gericht am Freitag in München mitteilte, hält es die Einschätzung der Stadtverwaltung für gerechtfertigt, daß gewaltsame Ausschreitungen bei der NPD-Demonstration wahrscheinlich wären. Die NPD hatte für den Vorabend der Reichspogromnacht und zum Jahrestag des gescheiterten Hitlerputsches für den 8. November zu einem bundesweiten Treffen vor der Münchner SPD-Zentrale aufgerufen. Das Kreisverwaltungsreferat hatte sowohl die NPD-Kundgebung als auch die Gegendemo verboten. (AP/jW)
Gollwitz-Demo mit Auflagen
POTSDAM. Die Polizei hat eine für Sonntag geplante Demonstration antifaschistischer Gruppen im brandenburgischen Dorf Gollwitz genehmigt. Allerdings darf der Protestzug nicht, wie ursprünglich von den Veranstaltern geplant, direkt durch den Ort zum Gollwitzer Herrenhaus führen, teilte die Polizei am Freitag mit. Im Herrenhaus des 400-Einwohner-Orts sollten 50 jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion untergebracht werden, was von der Gemeindevertretung zunächst einstimmig abgelehnt wurde. Der Beschluß wurde später revidiert. (ddpADN/jW)
»Pro Asyl«-Kritik an Polizei
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