Aus: Ausgabe vom 13.09.2014, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Steuerautonomie für Bundesländer
Berlin. Der Bund ist grundsätzlich offen für sogenannte Zu- und Abschlagsrechte bei Ertragssteuern wie der Lohn- und Einkommenssteuer. Das geht aus einer am Freitag bekanntgewordenen Unterlage für die Verhandlungen von Bund und Ländern über die Neuordnung der Finanzbeziehungen hervor. Dies betrifft auch einen möglichen größeren Gestaltungsspielraum bei Steuern, deren Aufkommen Land oder Kommunen zusteht. Länder und Kommunen könnten dann mit günstigeren Steuersätzen um mehr Firmenansiedlungen werben.
Doch es wird auch gewarnt: »Das Auseinanderdriften von Steuersätzen kann zu einem schädlichen Steuerwettbewerb führen, mit einer Verlagerung von Betriebsstätten und Wohnsitzen in angrenzende, niedriger besteuernde Länder«, heißt es dem Papier zufolge aus einigen Ländern.
(dpa/jW)
Doch es wird auch gewarnt: »Das Auseinanderdriften von Steuersätzen kann zu einem schädlichen Steuerwettbewerb führen, mit einer Verlagerung von Betriebsstätten und Wohnsitzen in angrenzende, niedriger besteuernde Länder«, heißt es dem Papier zufolge aus einigen Ländern.
(dpa/jW)
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