Aus: Ausgabe vom 02.10.2014, Seite 15 / Medien
Gleiches Entgelt für Onlineredakteure
Berlin. Onlinejournalisten, die für tarifgebundene Tageszeitungen arbeiten, haben seit dem 1. Oktober Anspruch auf dieselben Tarifgehälter wie ihre Kollegen in den Printredaktionen. Darauf wies ver.di am Dienstag hin. »Journalistische Arbeit ist heute crossmediale Arbeit. Daher war dieser Schritt überfällig«, sagte dazu der stellvertretende Gewerkschaftsvorsitzende Frank Werneke.
Ende April 2014 hatte ver.di mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die Aufnahme der Onliner in die Tarifverträge für die rund 14000 Redakteure sowie Freie und Pauschalisten vereinbart. Die Erweiterung des sogenannten Geltungsbereichs war Gegenstand harter Auseinandersetzungen, die Einigung erst möglich nach einer Streikbewegung quer durch die Bundesrepublik. Einige Verlage versuchen, die Regelung zu umgehen, indem sie die Onlineredaktionen formal ausgliedern. Ein prominentes Beispiel dafür sei die Mediengruppe DuMont Schauberg oder, wie soeben bekannt wurde, der Verlag der Nürnberger Presse, so Werneke.
(jW)
Ende April 2014 hatte ver.di mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die Aufnahme der Onliner in die Tarifverträge für die rund 14000 Redakteure sowie Freie und Pauschalisten vereinbart. Die Erweiterung des sogenannten Geltungsbereichs war Gegenstand harter Auseinandersetzungen, die Einigung erst möglich nach einer Streikbewegung quer durch die Bundesrepublik. Einige Verlage versuchen, die Regelung zu umgehen, indem sie die Onlineredaktionen formal ausgliedern. Ein prominentes Beispiel dafür sei die Mediengruppe DuMont Schauberg oder, wie soeben bekannt wurde, der Verlag der Nürnberger Presse, so Werneke.
(jW)
Mehr aus: Medien
-
»Sie würden schimpfen«
vom 02.10.2014 -
Noch keine »Bezahlkultur«
vom 02.10.2014