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Aus: Ausgabe vom 07.10.2014, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Einheitsgewerkschaft zum Streikrecht

Osnabrück/Berlin. Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) hat die Bundesregierung vor einer Aushöhlung des Streikrechts gewarnt. Das Streikrecht sei fundamental und unverzichtbar für jede Gewerkschaft, sagte deren Vorsitzender Michael Vassiliadis der Neuen Osnabrücker Zeitung (Montagausgabe). Notwendig sei eine Debatte über den Wert der Tarifeinheit und nicht mögliche Belästigungen durch Streiks. In Deutschland habe sich eine gut funktionierende Sozialpartnerschaft entwickelt.

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, eine neue gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit zu finden. Mit dem Gesetz wollen sie den Einfluss kleiner, aber durchsetzungsstarker Gewerkschaften begrenzen. Ein erstes Eckpunktepapier wurde im Sommer verworfen; wann ein Entwurf ins Kabinett kommt, ist unklar. Der Grundsatz der Tarifeinheit regelt, dass in Firmen im Normalfall nur ein Tarifvertrag gilt. 2010 befand das Bundesarbeitsgericht dies für unvereinbar mit Gesetz und Verfassung. Seitdem können in Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander bestehen.

In der stattfindenden Debatte hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mehr Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gewerkschaften gefordert. »Konkurrierende Arbeitnehmervertretungen und tarifpolitische Zersplitterung schaden nur«, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann der Wirtschaftswoche. Seien mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb aktiv, sollten diese kooperieren. »Es gab früher Tarifgemeinschaften oder sogenannte Anerkennungsverträge zwischen Gewerkschaften. Warum soll das nicht wieder und weiter funktionieren?« fragte der DGB-Chef. Alle Gewerkschaften hätten das Recht, für ihre tarifpolitischen Interessen zu kämpfen, räumte er ein. (AFP/jW)

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