Zschäpe-Verteidiger attackieren Gericht
München. Im NSU-Prozess hat die Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe das Oberlandesgericht (OLG) München und die Bundesanwaltschaft scharf angegriffen. Der Senat habe gegen den »Grundsatz des fairen Verfahrens« und die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, sagte Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer am Dienstag. Anlass war der Umgang mit der betagten Nachbarin der mutmaßlichen Rechtsterroristen Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Bis heute ist ungeklärt, ob Zschäpe die Frau warnte, als sie die Wohnung nach dem Tod ihrer Komplizen am 4. November 2011 in Brand setzte. Die Verteidiger werfen der Justiz vor, die Nachbarin, eine mögliche Entlastungszeugin, zu spät befragt zu haben. Sie ist heute dement. Zuvor hatten Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) die Durchsuchung der Wohnungen der Mitangeklagten Ralf Wohlleben und André Eminger nach dem Auffliegen des Terrortrios im November 2011 geschildert. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Hartz IV: Wieder mehr Strafen
vom 15.10.2014 -
Der dritte Mann
vom 15.10.2014 -
»Mit dem Gesetz ändert sich die Rechtslage nicht«
vom 15.10.2014 -
Durchschaubare PR-Aktion
vom 15.10.2014 -
»Jugendoffiziere präsentieren Bundeswehr als Actioncamp«
vom 15.10.2014 -
Gegen Prekarisierung im akademischen Mittelbau
vom 15.10.2014 -
Autos gleich Panzer?
vom 15.10.2014