Regelwerk für V-Leute geplant
München/Berlin. Der Einsatz von Vertrauensleuten und verdeckten Ermittlern beim Verfassungsschutz soll nach Focus-Informationen erstmals gesetzlich geregelt werden. Wie das Magazin unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums schreibt, dürfen V-Leute zwar Mitglied einer strafbaren Vereinigung sein, aber nicht dazu eingesetzt werden, diese zu gründen oder steuernd einzugreifen. Szenetypisches strafbares Verhalten wie das Verwenden von Hakenkreuzen soll aber erlaubt sein. Wenn Einsätze »aus dem Ruder laufen«, weil der V-Mann »Straftaten von erheblicher Bedeutung« begeht, müssen sie beendet werden, heißt es laut Focus in dem Entwurf. Der Behördenleiter, der über Einsätze entscheide, könne allerdings Ausnahmen genehmigen. (dpa/jW)
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