Offenbar Ende des Wasserwerferprozesses
Stuttgart. Der Prozess um den brutalen Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Jahr 2010 steht möglicherweise vor dem Ende. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Freitag sagte, steht eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen im Raum. Darüber soll am kommenden Mittwoch entschieden werden. Fristen für Stellungnahmen der Nebenkläger liefen noch. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtete, gibt es den Vorschlag, dass die angeklagten damaligen Polizeiführer je 3.000 Euro bezahlen sollen. Den Polizisten wird gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Es geht um die Räumung des Schlossgartens am 30. September 2010, bei der Wasserwerfer eingesetzt wurden und die Polizei gegen Demonstranten vorging. Dabei erlitten mehr als 160 Menschen Verletzungen. Auf Grundlage von Paragraph 153a der Strafprozessordnung ist eine Einstellung eines Verfahrens erlaubt, wenn die Schwere der Schuld als gering angesehen wird. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Banker soll Finanzsenator werden
vom 22.11.2014 -
»Bewegungen in Deutschland sind eher schwach«
vom 22.11.2014 -
EVG lässt Schienenkonzern hängen
vom 22.11.2014 -
Sieg für Suchtmittelhersteller
vom 22.11.2014 -
Lernen ohne Internet
vom 22.11.2014 -
»Wir werben öffentlich für die Aufhebung des PKK-Verbots«
vom 22.11.2014 -
Nachspiel einer verhinderten Abschiebung
vom 22.11.2014 -
Brauner Mob gegen Roma
vom 22.11.2014