Revision im Lübecker Brandprozeß
Die Lübecker Brandkatastrophe, bei der im Januar 1996 zehn Menschen ums Leben kamen, beschäftigt nun auch den Bundesgerichtshof. Ein halbes Jahr nach dem Freispruch des Angeklagten Safwan Eid müssen sich die Karlsruher obersten Richter mit dem Fall befassen, weil jetzt die Nebenklage die Begründung für ihren Revisionsantrag vorgelegt hat. Eid war im Juni vom Lübecker Landgericht nach dem Grundsatz »Im Zweifel für den Angeklagten« freigesprochen worden. Der Anwalt der Familie El Omari, Wolfgang Clausen, begründete die Revision nach eigenen Angaben vom Freitag damit, daß nach seiner Auffassung abgehörte Gespräche in der Besucherzelle von Eid mit Familienangehörigen im Prozeß zu Unrecht als Beweismittel abgelehnt worden seien. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte sich der Tatverdacht gegen Eid durch die abgehörten Gespräche erhärtet. Die Richter hatten die Protokolle aber mit der Begründung nicht zugelassen, daß die Besucherzelle als Wohnung zu bewerten sei. Clausen rechnet mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes über seinen am Donnerstag begründeten Antrag in einigen Monaten.
Bei dem Brand in einem Lübecker Flüchtlingsheim am 18. Januar 1996 waren zehn Menschen ums Leben gekommen und 38 zum Teil schwer verletzt worden. Die Familie El Omari hatte bei dem Feuer ihren 17jährigen Sohn verloren.
AP/jW
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